U n t e r r i c h t s b e d i n g u n g e n
(Auszüge, gültig ab 1. August 2011)
Formulare zum Download sowie die gesamten Unterrichtsbedingungen einschl. Entgelte finden Sie unter www.delmenhorst.de/kultur-bildung/msd/index.php

Anmeldung
Schriftliche Anmeldungen für den Unterricht an der Musikschule nimmt das Sekretariat der Musikschule der Stadt Delmenhorst, Schulstr. 19, 27747 Delmenhorst entgegen.

Die Tarife für die Unterrichtsentgelte gibt es als Download unter www.delmenhorst.de/kultur-bildung/msd/index.php bei den Onlineangeboten (Unterrichtsbedingungen)
Die Entgelte gelten in der Regel für die Instrumentalausbildung einschließlich Ergänzungsfach. Auch wenn kein Ergänzungsfach besucht wird, ist das volle Entgelt zu entrichten.

Ummeldung
Eine Ummeldung zum Instrumentalunterricht muss sechs Wochen vor Beginn der Sommerferien schriftlich erfolgt sein, damit der Stundenplan rechtzeitig erstellt werden kann.

Abmeldung
Eine Abmeldung des Schülers kann in der Regel nur zum Ende des Schuljahres (31. Juli) erfolgen und muss (Achtung:) mindestens sechs Wochen vor Beginn der Sommerferien schriftlich vorgenommen werden. Abmeldungen sind jedoch auch während des Schuljahres möglich, in diesen Fällen sucht die Musikschule nach Ersatz. Bis zur Übernahme der Unterrichtsstunde durch Dritte ist das Entgelt weiterhin zu entrichten, es besteht ein Anrecht auf Wahrnehmung des Unterrichtsplatzes bis zur Wiederbesetzung. Weiteres siehe unten.

In allen Fächern gelten die ersten 3 Monate als Probezeit. Ein Ausscheiden ist auch zum Ende der Probezeit möglich und bedarf einer schriftlichen Kündigung. Die Entgelte werden allerdings für die gesamte Probezeit fällig.

Wegen Wohnungswechsel in einen anderen Wohnort werden Abmeldungen auch während des laufenden Schuljahres berücksichtigt. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen. Im Bereich des Instrumentalunterrichts werden Kündigungen nach Ablauf der Probezeit bzw. während des Schuljahres berücksichtigt, wenn der freiwerdende Unterrichtsplatz von einem anderen Schüler eingenommen werden kann. Die Unterrichtsentgelte müssen anteilig (monatlich) bis zur Wiederbesetzung des freien Platzes gezahlt werden. Daneben wird eine Bearbeitungsentgelt von 40,-- € erhoben.

Kündigungen sind schriftlich an den Leiter der Musikschule zu richten. Die Lehrkräfte können weder Abmeldungen noch Einzahlungen entgegennehmen.

Unterrichtserteilung
Der Unterricht in der Früherziehung wird in einer Doppelstunde (75 bzw. 90 Minuten inkl. Elternbesprechungszeit) und in der Grundausbildung in einer Einzel- oder Doppelstunde (45 bzw. 90 Mintuen, dann mit Blöckflötenkurs) erteilt. Die Einzelstunden des Instrumentalunterrichts (je 45 Minuten Instrumentalfach bzw. Ergänzungsfach - oder kürzer) liegen im allgemeinen zeitlich getrennt. Alle Instrumentalfachschüler sollten nach Möglichkeit an einem Ergänzungsfach teilnehmen.

Wünsche bezüglich Lehrkraft, Unterrichtszeit und Unterrichtsstätte werden nach Möglichkeit berücksichtigt und im gegenseitigen Einvernehmen geregelt.

Unterrichtsausfall
Aufgrund der kurzzeitigen Erkrankung einer Lehrkraft oder wegen Musikschulveranstaltungen (z. B. Musizierstunden, Konzerte) kann vereinzelt Unterricht ausfallen. Wird aus Gründen der Witterung (z. B. Eisglätte) in den allgemeinbildenden Schulen der Unterricht abgesagt, ist es in das Ermessen der Eltern gestellt, die Kinder zum Unterricht zu schicken. Die Lehrkräfte stehen in jedem Fall für den Unterricht zur Verfügung.
Die Eltern, die ihre Kinder zum Unterricht bringen, sollten sich unbedingt von der Anwesenheit der Lehrkräfte überzeugen, da bei Unterrichtsausfall eine Aufsicht nicht gestellt werden kann.
Trotz "Hitzefrei" in den allgemeinbildenden Schulen findet der Musikschulunterricht statt.

Ferien
Die Ferien- und Feiertagsregelung der allgemeinbildenden Schulen gilt auch für die Musikschule.

Ausbildungsheft
Auf Wunsch erhalten alle Schüler im Sekretariat ein Ausbildungsheft, in dem der musikalische Weg durch die Musikschule eingetragen werden kann. Die Führung des Ausbildungsheftes obliegt den Schülerinnen und Schülern.

Zahlungsweise
Die Teilnehmerentgelte beziehen sich jeweils auf ein Schuljahr. Sie sind grundsätzlich vierteljährlich zum 1. September, 1. Dezember, 1. März und 1. Juni eines jeden Jahres fällig. Eine monatliche Zahlungsweise kann mit der Stadtkasse Delmenhorst, die die finanzielle Abwicklung druchführt, vereinbart werden.

Ermäßigungen
Anträge auf Entgeltermäßigung aus sozialen Gründen sind bei der Anmeldung und immer neu vor Beginn des Schuljahres bzw. nach Ablauf der Bemessungsgrundlage (Hartz-IV-Bescheide) zu stellen. Ermäßigungen können nur im Rahmen der Haushaltsmittel der Musikschule gewährt werden. Formulare sind in der Geschäftsstelle der Musikschule erhältlich.
Die Entgelte können auch aus Gründen einer speziellen Begabtenförderung ermäßigt werden. Eine Entscheidung darüber trifft der Leiter der Musikschule im Einvernehmen mit dem Instrumentallehrer des Schülers.

Geschwisterermäßigung
Die MSD gewährt auf Antrag Geschwisterermäßigung i. H. v. 40,- EUR pro Kind und Schuljahr ab dem zweiten Kind, das Unterricht an der MSD erhält. Die Ermäßigung der jährlichen Teilnehmerentgelte für das zweite und die weiteren Kinder wird nach dem zweiten Fälligkeitstermin der Teilnehmerentgelte gewährt. Die Geschwisterermäßigung wird widerrufen, wenn die Kinder vor Beendigung des Schuljahres abgemeldet werden.